Steuernews für Gastronomie/Hotellerie

Neue Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017

Illustration

Sozialversicherungs-Rechengrößen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor kurzem den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. In dieser Verordnung werden die für die gesetzliche Sozialversicherung verbindlichen Verdienstgrenzen jährlich festgelegt.

Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für 2017 soll in der allgemeinen Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze von € 6.350,00 im Monat bzw. von € 76.200,00 im Jahr gelten. Für die Beschäftigten in Ostdeutschland gelten niedrigere Grenzen von € 5.700,00 im Monat bzw. € 68.400,00 im Jahr.

Beitragsbemessungsgrenze Versicherungspflichtgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten für West und Ost einheitliche Verdienstgrenzen von € 4.350,00 im Monat bzw. € 52.200,00 im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf € 4.800,00 im Monat bzw. € 57.600,00 im Jahr.

Stand: 28. September 2016

Bild: vizafoto - Fotolia.com

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie unser Team in Saarbrücken oder Zweibrücken! Wir beraten Sie kompetent und persönlich zu allen Themen der Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung