Umsatzsteuersatz für Bahn-Fahrkarten
Regelsteuersatz
Fahrkarten der Bahn unterliegen dem Regelmehrwertsteuersatz von 19 %. Um Bahnfahrten angesichts der aktuellen Klimadebatte attraktiver zu machen, prüft die Bundesregierung gerade eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 7 %. Damit läge der Steuersatz auf Bahntickets gleich mit den Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (für Beförderungsstrecken von nicht mehr als 50 Kilometer).
Steuerliche Auswirkungen
Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes würde zu jährlichen Umsatzsteuermindereinnahmen von € 500 Mio. führen, wie die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitteilte (BT-Drucks. 19/10805).
Stand: 26. September 2019
Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie unser Team in Saarbrücken oder Zweibrücken! Wir beraten Sie kompetent und persönlich zu allen Themen der Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung.