Entgelttransparenzgesetz
Gesetzeszweck
Das neue Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntTranspG) soll durch neue Transparenzregeln für mehr Lohngerechtigkeit sorgen. Ziel des Gesetzes ist vor allem die Gleichstellung von Frauen und Männern. Der Bundesrat hat das Gesetz im Mai 2017 gebilligt.
Betroffene Unternehmen
Betroffen von dem Auskunftsanspruch sind Unternehmen mit 200 und mehr Mitarbeitern. Beschäftigte in solchen Unternehmen haben nach dem neuen Gesetz ein Auskunftsrecht hinsichtlich des durchschnittlichen Einkommens der Mitarbeiter des anderen Geschlechts in vergleichbaren Positionen. Die Regelungen werden am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Auskunftsrecht dürfte voraussichtlich ab dem 1.1.2018 durchgesetzt werden können.
Stand: 27. Juni 2017
Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie unser Team in Saarbrücken oder Zweibrücken! Wir beraten Sie kompetent und persönlich zu allen Themen der Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung.